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Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer:innen diese Teilnahmebedingungen.

1. Veranstalter

1.1 Veranstalter und ausschließlicher Vertragspartner der Teilnehmer:innen ist die Vollpension Medien GmbH, Ebereschenallee 26, 14050 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 131321 B („Veranstalter“).

1.2 Das Gewinnspiel wird ausschließlich vom Veranstalter durchgeführt. Fragen und Beanstandungen sind ausschließlich an den Veranstalter zu richten.

2 Gegenstand und Ablauf des Gewinnspiels

2.1 Das Gewinnspiel läuft vom 17.08.2026, 00:00 Uhr MEZ/MESZ bis zum 10.09.2026, 23:59 Uhr MEZ/MESZ („Aktionszeitraum“). Innerhalb des Aktionszeitraums haben Teilnehmer:innen die Möglichkeit, an dem Gewinnspiel teilzunehmen. Nach Ablauf des Aktionszeitraums ist eine Teilnahme nicht mehr möglich.

2.2 Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über die Aktions-Landingpage des Veranstalters unter vpm-gewinnspiel.de („Landingpage“).

2.3 Aktionsprodukte sind die folgenden Produkte der Marke PediaSure®:

(a) PediaSure® (alle erhältlichen Sorten/Größen) und

(b) PediaSure® Teen Balance (alle erhältlichen Sorten/Größen)

(„Aktionsprodukte“).

2.4 Teilnahmeberechtigt sind ausschließliche Käufe, die bei den folgenden teilnehmenden Händlern erfolgt sind:

(a) dm,
(b) Müller,
(c) Amazon

2.5 Zur Teilnahme kaufen die Teilnehmer:innen innerhalb des Aktionszeitraums mindestens eine Dose eines Aktionsprodukts bei einem Teilnehmenden Händler und laden den entsprechenden Kassenbon (Foto oder Scan) über die Landingpage hoch. Mit dem erfolgreichen Upload eines gültigen Kassenbons und vollständiger und richtiger Angabe der beim Upload abgefragten Informationen nehmen die Teilnehmer:innen ohne weitere Handlungen am Gewinnspiel teil.

2.6 Jeder gültige Kassenbon berechtigt zu genau einer Teilnahme am Gewinnspiel. Eine Mehrfachteilnahme ist zulässig, sofern für jede Teilnahme ein separater, neuer und gültiger Kassenbon hochgeladen wird.

2.7 Der hochgeladene Kassenbon muss folgende Angaben lesbar enthalten:

(a) Name des Händlers,
(b) Kaufdatum,
(c) Bezeichnung und Preis des Aktionsprodukts.
Unleserliche, unvollständige oder manipulierte Belege werden nicht anerkannt.

2.8 Der Upload ist in den Formaten JPG, PNG, PDF mit einer maximalen Dateigröße von 5 MB möglich.

2.9 Die Funktionalität für den Upload wird durch einen technischen Dienstleister des Veranstalters bereitgestellt. Die Verfügbarkeit und Funktionalität des Uploads unterliegen den technischen Gegebenheiten des Dienstleisters. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für technische Störungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und für die der Veranstalter nicht verantwortlich ist. Es können gesonderte Nutzungsbedingungen des Dienstleisters gelten.

2.10 Der Veranstalter behält sich vor, zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung die Nacheinsendung oder erneute Übermittlung des Kassenbons zu verlangen. Teilnehmer:innen sind verpflichtet, den Originalbeleg bis zur vollständigen Abwicklung des Gewinnspiels, spätestens bis zur Übergabe des Gewinns, aufzubewahren. Kann der Originalbeleg auf Verlangen nicht vorgelegt werden, besteht kein Anspruch auf den Gewinn.

3 Teilnahmeberechtigung

3.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

3.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind ferner:

(a) Mitarbeitende der Abbott GmbH und mit der Abbott GmbH verbundene Unternehmen,
(b) Mitarbeitende des Veranstalters und der an Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Unternehmen,
(c) jeweils deren Angehörige.

4 Gewinn

4.1 Verlost wird eine Familienreise nach Madrid (Spanien) für den/die Gewinner:in und Begleitpersonen. Die Reise ist für bis zu vier Personen ausgelegt. Minderjährige Mitreisende dürfen nur in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten teilnehmen.

4.2 Die Familienreise umfasst:

(a) Bis zu vier Hin- und Rückreise (Flug) ab/bis Flughafen FFM, MUC, BLN oder DUS,
(b) Zwei Übernachtungen in einem Hotel (max. vier Sterne),
(c) Bis zu vier Eintrittskarten für ein Heimspiel von Real Madrid im Santiago Bernabéu.

4.3 Im Gewinn nicht enthalten sind insbesondere Verpflegung, Transfers vor Ort, Reiseversicherungen, persönliche Ausgaben, Trinkgelder und sonstige Nebenkosten.

4.4 Ein Umtausch, eine Barauszahlung oder eine Übertragung des Gewinns auf Dritte ist ausgeschlossen. Die Gewinner:innen können auf den Gewinn verzichten.

4.5 Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns sind die Gewinner:innen selbst verantwortlich.

4.6 Die Reiseleistungen (Transport, Unterkunft, Eintrittskarten) werden durch Drittanbieter nach deren jeweils geltenden Geschäfts- und Beförderungsbedingungen erbracht. Der Veranstalter hat auf die Verfügbarkeit, Änderungen von Spielplänen oder sonstige Leistungsänderungen durch Dritte keinen Einfluss.

4.7 Der Veranstalter ist nicht für Leistungsstörungen, Unannehmlichkeiten oder Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Reise, soweit diese auf Handlungen oder Unterlassungen der Drittanbieter oder auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen. Die Haftung des Veranstalters nach Ziffer 9 bleibt unberührt.

4.8 Der Reisetermin ist an die Verfügbarkeit und den Spielplan von Real Madrid gebunden. Die Reise findet im Zeitraum vom 16. bis 19. Oktober 2026 statt; eine freie Terminwahl besteht nicht. Ist die Reise aus Gründen, die die Gewinner:innen zu vertreten haben, nicht durchführbar, verfällt der Gewinn ersatzlos.

4.9 Die Gewinner:innen und ihre Mitreisenden sind selbst dafür verantwortlich, über gültige Reisedokumente (Personalausweis oder Reisepass) zu verfügen. Der Veranstalter ist nicht für fehlende oder ungültige Reisedokumente verantwortlich.

5 Gewinnermittlung und Gewinnbenachrichtigung

5.1 Die Gewinner:innen werden nach Ablauf des Aktionszeitraums per Zufallslosung unter allen qualifizierten Teilnahmen ermittelt. Die Gewinner:innen werden per E-Mail an die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.

5.2 Melden sich die Gewinner:innen auf eine zweifache Aufforderung nicht jeweils innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Zugang der jeweiligen Aufforderung beim Veranstalter zurück, erlischt der Anspruch auf den Gewinn. Der Gewinn wird sodann unter den verbleibenden qualifizierten Teilnahmen erneut verlost.

5.3 Die Gewinner:innen müssen in der Lage sein, im Zeitraum vom 16. bis 19. Oktober 2026 nach Madrid zu reisen und am Spiel Real Madrid – Sevilla am 17. oder 18. Oktober 2026 teilzunehmen. Können die Gewinner:innen dies nicht gewährleisten, wird der Gewinn unter den verbleibenden qualifizierten Teilnahmen erneut verlost.

5.4 Teilnehmer:innen, die nicht gewonnen haben, werden nicht gesondert benachrichtigt.

6 Änderung der Teilnahmebedingungen / Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel einzustellen oder die Teilnahmebedingungen jederzeit zu verändern, falls unvorhergesehene oder außerhalb des Einflussbereichs von dem Veranstalter liegende Umstände eintreten, die eine planmäßige Durchführung des Gewinnspiels beeinträchtigen oder verhindern und dem Veranstalter unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann, an der Durchführung des Gewinnspiels generell bzw. gemäß den geltenden Teilnahmebedingungen festzuhalten und die Teilnehmer:innen nicht in unzumutbarer Weise benachteiligt werden. Zu diesen Umständen zählen unter anderem der Ausfall oder die Beeinträchtigung von Hard- oder Software, das nicht autorisierte Eingreifen Dritter sowie rechtliche Beanstandungen, die die Fortsetzung des Gewinnspiels verhindern.

7 Ausschluss von Teilnehmer:innen

7.1 Der Veranstalter kann Teilnehmer:innen vom Gewinnspiel ausschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere vor bei:

(a) Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen,
(b) Manipulationsversuchen, insbesondere der Verwendung gefälschter oder bereits einmal eingereichter Kassenbons,
(c) automatisierter Teilnahme (z. B. durch Bots oder Skripte),
(d) Nutzung mehrerer Identitäten oder falscher Angaben.

7.2 Im Falle eines Verstoßes kann der Gewinn auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

8 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung und zum Schutz personenbezogener Daten im Rahmen dieses Gewinnspiels sind den Datenschutzhinweisen des Veranstalters unter vpm- gewinnspiel.de/privacy-notice.html zu entnehmen.

9 Haftung

9.1 Der Veranstalter haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

9.2 In sonstigen Fällen haftet der Veranstalter – soweit nicht im vorherigen Absatz abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Veranstalters vorbehaltlich der Regelungen im vorherigen Absatz ausgeschlossen.

9.3 Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie dem Produkthaftungsgesetz.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem Teilnehmer:innen als Verbraucher:innen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.